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Kinderkrippe und Kindergarten

"Die Vertragsstaaten trefen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können."
Art. 7 Abs. 1 UN-Behindertenrechtskonvention

Zu diesen Rechten gehört selbstverständlich die Betreuung und der Besuch in Kinderkrippen und Kindergärten, in denen auch die nichtbehinderten Nachbarskindern betreut werden.

Emil, ein vierjähriger Junge, der bereits eine turbulente Vergangenheit hinter sich hat, lebt mittlerweile in einer Pflegefamilie. Bei ihm liegen starke Entwicklungsverzögerungen im Bereich der Sprache, der Körperkoordination, der Wahrnehmung und im sozio-emotionalen Verhalten vor.

Er ist in einer inklusiven Einrichtung sehr gut aufgenommen, fühlt sich wohl und durchlebt fröhlich mit den anderen Kindern den Alltag. Der Personalschlüssel ist höher, zusätzlich bekommt er durch die Heilpädagogin im Haus Förderung mit anderen Kindern und individuelle Begleitung in Kleingruppen. Außerdem besteht eine enge Kooperation mit den Therapeuten der Frühförderung.

Inklusion heißt, dass alle Kinder gemeinsam aufwachsen und von- und miteinander lernen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie auf Grund einer Behinderung einen erhöhten Förderbedarf haben oder nicht. Kindergärten und Kinderkrippen nehmen alle Kinder ihres Einzugsgebiets auf und bieten ihnen eine individuelle Betreuung, Bildung, Förderung und gegebenenfalls Pflege.

In Kindergarten und Kinderkrippe orientiert sich die Art und Intensität der Betreuung an den konkreten Bedürfnissen der Kinder. Die Betreuer beziehen - falls erforderlich - zusätzliche therapeutische Fachkräfte mit ein. Der intensive Austausch mit den Eltern ist selbstverständlich. Dafür setzen wir uns ein!

Als wir Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen, Nürnberger Land e.V. im Jahre 1991 gründeten, gab es erst wenig integrative Kindergärten im Nürnberger Land. Nach und nach öffneten sich immer mehr Kindergärten für die Idee des gemeinsamen Lebens und Lernens. Mittlerweile finden sich im Landkreis eine ganze Reihe von Einrichtungen, die den großen Vorteil der inklusiven Erziehung erkannt haben und alle Kinder aufnehmen. Besuchen Sie den Kindergarten in Ihrer Nähe, sprechen Sie mit den Erzieher/innen und Sie werden sehen, dass häufig die Türen weit offen stehen.

Übertritt in die Grundschule

Durch die UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland, und damit auch Bayern, zur Durchsetzung eines inklusiven Schulsystems auf allen Ebenen verpflichtet. Keinem Kind mit Behinderung und/oder erhöhtem Förderbedarf sollte die Aufnahme an eine Regelschule verwehren werden.

Das Ziel: Der Besuch einer Regelschule muss auch für Kinder mit Behinderung selbstverständlich sein! Dazu bedarf es einer konstruktiven Zusammenarbeit von Lehrern, Eltern und Fachkräften sowie eines fachlichen Austauschs. Im Idealfall begleiten Integrationshelfer, Heil- und Sonderpädagogen und/oder Therapeuten die Kinder im Schulalltag. So kann individuelles Lernen ermöglicht werden.

Wir setzen uns ein für den selbstverständlichen Übertritt von Kindern mit Behinderung vom Kindergarten in die Grundschule und sind Ihnen bei diesbezüglichen Fragen behilflich.

Gerne unterstützen wir Sie, wenn Sie Rat oder Unterstützung brauchen!

Auskünfte über (inklusive) Kindergärten erhalten Sie auch vom Landratsamt Lauf:
Tel. 0 91 23 / 950 - 281.