Budgetfähige Leistungen
Nicht jede beliebige Leistung kann als Persönliches Budget gewährt werden. Die beantragten Leistungen müssen budgetfähig sein. Welche Leistungen kommen für ein Persönliches Budget in Betracht?
Als Persönliches Budget können sämtliche Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder im Arbeitsleben in Anspruch genommen werden. Das kann eine Unterstützung bei der Haushaltsführung, eine Assistenz am Arbeitsplatz oder für die Freizeitbegleitung sein. Auch Einmalzahlungen sind möglich, z.B. für eine Praktikumsbegleitung oder eine Urlaubsassistenz. Zu den budgetfähigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören grundsätzlich auch die Leistungen im Berufsbildungsbereich (Zuständigkeit Bundesagentur für Arbeit) und im Arbeitsbereich (Zuständigkeit Sozialhilfeträger) einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation hat einen (vorläufigen) Katalog budgetfähiger Leistungen der einzelnen Leistungsträger erstellt
Es gibt jedoch nicht das Persönliche Budget, da jedes Budget individuell auf den Antragsteller zugeschnitten sein soll und auch unkonventionelle Lösungen ermöglicht. Gerade das macht den Charme Persönlicher Budgets aus!
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