Mögliche Probleme
Trotz aller Vorteile und neuer Möglichkeiten selbstbestimmter Lebensgestaltung können bei der Beantragung und Handhabung eines Persönlichen Budgets Schwierigkeiten und Probleme auftauchen.
Für Menschen mit einem sehr hohen Unterstützungsbedarf kann es schwierig werden, ein Budget in ausreichender Höhe zu bekommen, denn das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) enthält in § 17 die Sollvorschrift, dass die Budgetbemessung nicht höher sein sollte, als die ansonsten zu bewilligende Sachleistung. Von Sollvorschriften kann in begründeteten Einzelfällen abgewichen werden. Dies muss im Einzelfall mit den Leistungsträgern geklärt und verhandelt werden.
Einen gewissen bürokratischen und organisatorischen Aufwand bedeutet auch die Budgetverwaltung und die Organisation der Hilfen. Statt sich mit einem All-Inclusive-Paket der Sachleistung zurücklehnen zu können, muss man sich als Budgetnehmer oder Angehöriger eines Budgetnehmers um vieles selber kümmern. Ein eigenes Budgetkonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs muss eingerichtet werden, Assistenten und passende Dienstleister müssen gesucht, ihr Einsatz koordiniert und bezahlt werden.
Jedoch, die Mühe lohnt sich! Denn vieles, was man sich als Alternative zum immer noch dominierenden Weg durch die Sonderwelten wünscht, lässt sich mit einem Persönlichen Budget leichter verwirklichen!
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