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Was ist ein Persönliches Budget?

Kurz gesagt, ist ein Persönliches Budget ein individuell bemessener Geldbetrag, der einem Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt wird, damit er die benötigten Unterstützungsleistungen selbstbestimmt auswählen und bezahlen kann.

Anspruchsberechtigt sind alle Menschen mit Behinderung – unabhängig vom Alter sowie von Art und Schweregrad der Behinderung – die einen grundsätzlichen Leistungsanspruch gegenüber einem sog. Leistungsträger (z.B. dem Sozialhilfeträger) haben. Oder anders ausgedrückt: Wenn jemand aufgrund seiner Behinderung z.B. Anspruch darauf hat, dass der Sozialhilfeträger ein Wohnheim (=Sachleistung) bezahlt, hat er grundsätzlich auch das Recht, stattdessen ein Persönliches Budget zu beantragen, um die erforderliche Unterstützung beim Wohnen selbst zu organisieren und zu bezahlen.

Auch behinderte Kinder und Jugendliche oder Menschen mit einer sogenannten "geistigen Behinderung" oder mehrfach behinderte Menschen können ein Persönliches Budget beziehen.

Die wichtigsten Leistungsträger (manchmal wird auch von Kostenträgern gesprochen, also von denjenigen, die das Geld bereitstellen) für Persönliche Budgets sind:

  • der Sozialhilfeträger (in ca. 80 % der Budgets)
  • die gesetzliche Unfallversicherung (in ca. 13 % der Budgets)
  • die Bundesagentur für Arbeit (in ca. 3 % der Budgets)
  • die Rentenversicherungsträger (in ca. 2,5 % der Budgets)

Zahlenmäßig unbedeutend sind die nachfolgenden Leistungsträger, die jedoch grundsätzlich auch Leistungsträger Persönlicher Budgets sein können:

  • die gesetzliche Krankenversicherung,
  • das Integrationsamt,
  • die gesetzliche Pflegeversicherung,
  • die Jugendhilfeträger,
  • die gesetzliche Unfallversicherung und
  • die Kriegsopferfürsorge/-versorgung

Ein Persönliches Budget kann sich auch aus Einzelbudgets verschiedener Leistungsträger, z.B. des Sozialhilfeträgers und der Bundesagentur für Arbeit zusammensetzen. In diesem (seltenen) Fall spricht man von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget.

Beispiel für ein trägerübergreifendes Persönliches Budget
Abbildung: Beispiel für ein trägerübergreifendes Persönliches Budget

Als Leistungserbringer werden Einrichtungen und Dienste bezeichnet, die unterschiedliche Leistungen für Menschen mit Behinderung erbringen. Dazu gehören z.B. ambulante Dienste, Einrichtungsträger von Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder von Wohneinrichtungen. Aber auch Einzelpersonen können Leistungserbringer sein, bei denen ein Mensch mit Behinderung individuell abgestimmte Unterstützungsleistungen einkaufen kann.

Durch Persönliche Budgets haben behinderte Menschen die Möglichkeit, ihren individuellen Assistenz- und Unterstützungsbedarf in den verschiedenen Lebensbereichen, wie z.B. Wohnen, Arbeit oder Freizeit so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Das Persönliche Budget ist jedoch keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere, alternative Leistungsform, die auf Antrag statt einer Sachleistung gewährt wird. Worin unterscheiden sich Sachleistung und das Persönliche Budget?